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Zeitlich befristete Stoffpreisgleitklausel als Folge des Ukraine-Kriegs

Zeitlich befristete Stoffpreisgleitklausel als Folge des Ukraine-Kriegs

Zeitlich befristete Stoffpreisgleitklausel bei Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gehen mit gutem Beispiel voran und haben für die Bundesbauverwaltung und den Verkehrswegebau Praxishinweise zum Umgang mit Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien herausgegeben.

Neue Verträge sollen mit Preisgleitklauseln versehen werden. Im Einzelfall sollen auch in bestehenden Verträgen die Preise nachträglich angepasst werden. Die Regelungen gelten ab dem 25.03.2022 und sind befristet bis 30. Juni 2022.

Betroffene Produktgruppen sind

- Stahl und Stahllgierungen
- Aluminium
- Kupfer
- Erdölprodukte (Bitumen, Kunststoffrohre, Folien und Dichtbahnen, Asphaltmischgut)
- Epoxidharze
- Zementprodukte
- Holz
- Gusseiserne Rohre

Diese Regelungen des Bundes haben Vorbildcharakter für eine faire und partnerschaftliche Abwicklung von Bauprojekten.

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