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Intelligente Stromzähler

Weniger Energieverbrauch durch intelligente Stromzähler - Smart Meter Gesetz kommt

Bundesrat beschließt Smart Meter-Gesetz: Intelligente Stromzähler (Smart Meter) helfen dabei, den Stromverbrauch genau im Blick zu behalten und somit den Energieverbrauch von Hausalten und Unternehmen zu senken. Mit dem Gesetz ist der Weg für die digitalen Stromzähler geebnet. Sie sollen nun bis spätestens 2030 sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich zum Einsatz kommen.

 

Stromzähler nach und nach austauschen

Das Gesetz sieht eine stufenweise Einführung der Intelligenten Stromzähler vor, die Messstellenbetreiber werden mit dem Austausch der Geräte beauftragt.

Ab dem Jahr 2025 ist der Einbau für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung verpflichtend.

Bis zum Jahr 2030 sollen alle diese Abnehmer mit Smart Metern ausgestattet sein.

Wichtig: Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers.

Kosten für Verbraucher

Das Gesetz sieht vor, die Kosten für den Betrieb des Smart Meters auf maximal 20 Euro pro Jahr für Haushalte mit geringerem Verbrauch zu deckeln. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sollen es 50 Euro pro Jahr sein.

Energieeinsparung durch flexible Stromtarife

Ab 2025 können dann flexible Stromtarife ausgewählt werden. Damit haben Verbraucher die Möglichkeit, ihren Stromverbrauch in kostengünstigere Phasen mit hoher Energieerzeugung zu legen. Mit der App-Integration können Nutzerinnern und Nutzer zudem ihren Energieverbrauch analysieren, einen geeigneten Stromtarif finden und somit Kosten einsparen.

Datenschutz spielt eine wichtige Rolle

 

Um die schnelle Umsetzung des Zählertausches zu ermöglichen, muss der Einbau der Geräte künftig nicht mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) freigegeben werden. Die Hersteller am Markt erfüllten die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, heißt es in der Gesetzesbegründung. Netzbetreiber dürfen die übermittelten Daten demnach nur für vordefinierte Zwecke nutzen und müssen diese anschließend wieder löschen.

⇒ Was in anderen Ländern längst Standard ist, kommt mit dem Gesetz nun auch endlich nach Deutschland. Das Gesetz soll noch 2023 in Kraft treten

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