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Neustart der BEG für energieeffiziente Neubauten zum 20.04.2022

Neustart der BEG für energieeffiziente Neubauten zum 20.04.2022

Ab dem 20. April 2022 - knapp 3 Monate nach der Vollbremsung - sollen wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung gestellt werden können.

Nach dem sofortigen Förderprogrammstopp des Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 24.01.2022 und dem Neustart der Sanierungsförderung am 22.02.2022 ist demnächst auch eine Förderung von energieeffizienten Neubauten wieder möglich.

Ab dem 20.04.2022 können Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG 40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Mit einem Budget von 1 Milliarde Euro werden die Förderungen nach Prinzip „First come, first serve“ vergeben. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze halbiert. Der Einbau von Gasheizungen wird künftig nicht mehr gefördert, bleibt jedoch zulässig.

Der Neustart der Neubauförderung wird mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einhergehen, die in drei Schritten erfolgen soll:

Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH/EG 40 – Neubauförderung. Die EH/EG 40 werden nur noch im Kombination mit Erneuerbaren Energien (EE-Klasse), Nachhaltigkeit (NH-Klasse) oder als Plus-Variante (nur im Falle von Wohngebäude) gefördert. Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen. Kommunalen Antragstellern wird zusätzlich die Zuschussvariante angeboten.

Im Fall der Ausschöpfung des Budget von 1 Milliarde Euro im laufenden Jahr 2022 wird die Neubauförderung nahtlos in einem zweiten Schritt mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Eine Neubauförderung mit dem Programm EH40-Nachhaltigkeit ist dann nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) möglich. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung als Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ und wird im zweiten Schritt der Förderung verpflichtend. Die Förderung ist befristet bis zum 31.12.2022.

Als dritter und finaler Schritt ist ab 01.01.2023 das neue Förderproramm „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm soll das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter entwickeln und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird derzeit noch erarbeitet.

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