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Gasbeschaffungsumlage auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde festgelegt

Gasbeschaffungsumlage auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde festgelegt

Ab dem 01.10.2022 wird eine Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,4 Cent pro Kilowattstunde erhoben.Sie soll helfen, die Versorgung mit Gas zu sichern und die Kosten der Gasimporteure zu stützen.

Gemäß der Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) hat die Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe am 15.08.2022 die Höhe der neuen Gasbeschaffungsumlage mitgeteilt: 2,419 ct/kWh soll sie betragen und ab dem 01.10.2022 erhoben werden. Wegen der gesetzlich geregelten Ankündigungsfristen wird die Gasbeschaffungsumlage vermutlich erst ab dem 01.11.2022 an die Gaskunden weitergereicht werden.

90% der bei den systemrelevanten Gasimporteuren auflaufenden Ersatzbeschaffungskosten werden damit auf alle Gaskunden verteilt werden. Betroffen sind davon allerdings nur Gasbezugsverträge, die vor dem 01.05.2022 abgeschlossen worden sind.

Ob die Mehrwertsteuer noch auf die Umlage bezahlt werden muss, ist noch nicht geklärt. Die Bundesregierung hat bei der EU um eine Ausnahmeregelung gebeten, eine Antwort steht hier noch aus.

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