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Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse ab März 2023

Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse ab März 2023

Im Rahmen des von der Bundesregierung anlässlich der Energiekrise geschaffenen 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirms wurden nun zum 15. Dezember die Gesetzentwürfe für die Wärme-, Gas- und Strompreisbremsen verabschiedet.

Wärme- und Gaspreisbremse

Die Wärme- und Gaspreisbremse richtet sich an alle Letztverbraucher. Private Haushalte, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Jahresverbrauch 1,5 GWh nicht überschreitet sollen ab März 2023 (und rückwirkend für die Monate Januar und Februar) von den extrem hohen Gaspreisen entlastet werden. Die Wärme- und Gaspreisbremse sieht eine garantierte Preisdeckelung von 12 Cent pro kWh für Gas und 9,5 Cent pro kWh für Fernwärme für ein Kontingent von 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs vor.

Industriekunden sollen ab Januar 2023 von einer Gaspreisbremse profitieren. Hier sieht die Bremse eine Preisdeckelung von 7 Cent pro kWh für Gas und 7,5 Cent pro kWh für Fernwärme für 70% des Gasverbrauchs aus 2021 vor. Gleiches gilt für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Strompreisbremse

Die Strompreisbremse legt eine Strompreisdeckelung für Haushalte und Kleingewerbe mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh auf 40 Cent pro kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs fest.

Für mittlere und große Unternehmen, deren Jahresverbrauch 30.000 kWh übersteigt, soll der Preisdeckel 13 Cent pro kWh für 70% des historischen Verbrauchs betragen.

Die Preisbremsen gelten für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung der Bremsen bis zum April 2024 ist im Gesetz bereits angelegt. Die Entlastung über die Energiebremsen findet automatisch über die Abrechnung des jeweiligen Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters statt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Härtefallregelung

Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z.B. Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen.

Der Bundestag hat deshalb die Voraussetzung für eine Härtefallregelung geschaffen. Hierfür stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesländer können die Mittel dann für Zuschüsse zur Dämpfung der Preissteigerungen für andere dezentrale Heizmittel wie Öl, Pellets oder Flüssiggas einsetzen.

Bildquelle: Bundesregierung

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