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Aufteilung der CO2-Kosten

Aufteilung der CO2-Kosten

Klimapolitische Lenkungswirkung verfehlt – ab 2023 Aufteilung der CO2-Kosten vorgesehen

Die zuständigen Bundesministerien haben sie auf eine Teilung der Kosten aus der nationalen CO2-Bepreisung zwischen Vermietern und Mietern geeinigt. Ab 2023 sollen nicht mehr allein Mieter die CO2-Kosten tragen müssen. Stattdessen sollen auch Vermieter einen Teil der Kosten übernehmen, undzwar abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.

Seit 2021 wird in Deutschland gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein Preis für die verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen für fossile Brennstoffe erhoben. Derzeit betragen die Kosten für den Endverbraucher – unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Mehrwertsteuer – im Jahr 2022 35,70 Euro/Tonne CO2.

Bislang konnten diese Zusatzkosten gänzlich an den Mieter weitergegeben werden. Die ab dem 01.01.2023 vorgesehene Aufteilung der CO2-Bepreisung soll Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen.

Für Wohngebäude soll ein Stufenmodell der bislang verfehlten Lenkungswirkung der CO2-Bespreisung abhelfen. Anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes sollen die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechender Verantwortungsbereiche zwischen Vermietern und Mietern umgelegt. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Die Aufteilung folgt dabei einem 10-Stufen-Modell. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Bilanz übernehmen die Vermieter 90% und die Mieter 10% der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch dem hohen Energiestandard EH55 entspricht, müssen die Vermieter auch weiterhin keine CO2-Kosten tragen.

 

Bildquelle: BMWi

Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst eine 50:50-Aufteilung greifen. Es steht den Mietparteien allerdings frei, einen Ausgleich über die Mietkosten zu vereinbaren. Sobald die erforderlichen Datengrundlagen vorliegen, soll perspektivisch auch hier das Stufenmodell eingreifen. Die Sammlung der erforderlichen Daten dürfte hier allerdings noch zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.

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