Unsere Experten im Bereich Energie
Unsere Expertise
Die Einheitlichkeit von Energieerzeugung, -bezug und -verbrauch zeigt vor allem in Konstellationen unter Beteiligung öffentlicher Rechtspersonen besondere Problemfelder und eine hohe rechtliche sowie wirtschaftliche Relevanz.
Sie hat Auswirkungen auf die EEG-Umlagenbefreiung bzw. -verringerung, weitere Privilegierungstatbestände und bei Regelungen zu Sonderentgelten bei der Netznutzung.
Maier Rechtsanwälte wurde damit beauftragt, unterschiedlichste Konstellationen rechtlich zu untersuchen und begleitet seine Mandanten auf dem Weg zu einer finalen, rechtssicheren Klärung der Sachverhalte.
Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Eigenversorger und Letztverbraucher unterliegen unterschiedlichsten Mitteilungspflichten nach dem EEG. Diese können gegenüber dem regionalen Netzbetreiber, dem Übertragungsnetzbetreiber oder aber auch gegenüber der Bundesnetzagentur vorzunehmen sein.
Maier Rechtsanwälte unterstützt seine Mandanten bei einer form- und fristgerechten Meldung gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber, im Vorfeld bei der Aufstellung der relevanten Strommengen und im Nachgang, um etwaige Pönalen zu verhindern.
Auch muss gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber eine Meldung über die aus dem öffentlichen Netz bezogenen und selbstverbrauchten Strommengen erfolgen. Maßgeblich ist dabei immer ein Jahresverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde (1.000.000 kWh). Die Meldung muss darüber hinaus im Falle von Weiterleitungskonstellationen auch Angaben darüber enthalten, an welche Letztverbraucher der Strom in welchen Mengen weitergeleitet wurde.
Auch hier unterstützt Maier Rechtsanwälte seine Mandanten in der ganzen Wertschöpfungskette, behält vor allem die jährlichen Fristen im Auge und unterstützt auch bei einer formgerechten Meldung.
Mit Erlass des Energiesammelgesetzes stellt der Gesetzgeber neue Anforderungen an die Abgrenzung von eigen- und drittverbrauchten Strommengen auf.
Maier Rechtsanwälte unterstützt seine Mandanten dabei, die sich aus dem Energiesammelgesetz ergebenden Anforderungen an die Abgrenzung von Eigen- und Drittverbrauch bei Netzbezug und Eigenversorgung (erzeugte Mengen, Eigen- und Drittverbräuche, geringfügige Drittverbräuche, eichrechtkonforme Messung, 15-Minuten-Intervall-scharfe Messung, Schätzungsmöglichkeiten, Heilung für die Vergangenheit) umzusetzen.
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen. Voraussetzung für die Förderung ist die Zulassung der Anlage durch das BAFA.
Maier Rechtsanwälte unterstützt seine Mandanten bei dem Antragsverfahren zur Zulassung der Anlage und den erforderlichen jährlichen Meldungen über den erhaltenen Zuschlag.
Strom, Treibstoffe und ölbasierte Heizstoffe werden grundsätzlich nach dem Strom- und/oder Energiesteuergesetz mit festgesetzten Steuern belastet. Für beide Steuerarten gibt es zahlreiche Steuerentlastungen, -ermäßigungen oder auch -befreiungen.
Maier Rechtsanwälte unterstützt seine Mandanten bei der erstmaligen Antragstellung, bei der Meldung von Änderungen und begleitet seine Mandanten auch bei angeordneten Außenprüfungen.
Im Stromsteuerrecht benötigt derjenige eine Erlaubnis, der als Versorger Strom leisten oder als Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch entnehmen will. Der Antrag ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit als Versorger oder Eigenerzeuger nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
Maier Rechtsanwälte unterstützt seine Mandanten bei der erstmaligen Antragstellung, bei der Meldung von Änderungen und begleitet seine Mandanten auch bei angeordneten Außenprüfungen.
Für Strom, für den die Stromsteuer nach den Vorschriften des Stromsteuergesetzes entstanden ist, hat der Steuerschuldner nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck seine Steuer selbst zu berechnen und dem zuständigen Hauptzollamt zu übermitteln (Steueranmeldung).
Unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen können die Steuerschuldner Entlastungen von den durch sie entrichteten Energie- und Stromsteuer erhalten. Auch hierfür ist der amtlich vorgeschriebene Vordruck an das zuständige Hauptzollamt zu übersenden.
Maier Rechtsanwälte unterstützt seine Mandanten bei der erstmaligen Antragstellung, bei der Meldung von Änderungen und begleitet seine Mandanten auch bei angeordneten Außenprüfungen.
Neben Steuerermäßigungen und -entlastungen sieht das Stromsteuerrecht für bestimmte Verwendungszwecke auch eine Befreiung von der Steuer vor. Um diese Steuerbegünstigung zu erlangen, ist ein amtlich vorgeschriebener Vordruck beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
Maier Rechtsanwälte prüft in Zusammenarbeit mit seinen Mandanten, ob die Voraussetzungen für einen entsprechenden Fall der Befreiung vorliegen und unterstützt dann bei der erstmaligen Antragstellung, der Meldung von Änderungen und begleitet seine Mandanten auch bei angeordneten Außenprüfungen.
Energiespar-Contracting ist eine innovative Energiedienstleistung, die mit umfassenden Lösungskonzepten die Energieeffizienz von Gebäuden steigert. Für die damit verbundenen Maßnahmen bestehen vielfältige rechtliche Rahmenbedingungen, die ein hohes Innovationstempo aufweisen.
Maier Rechtsanwälte berät in allen Aspekten des Energiespar-Contractings und berät seine Mandanten hier sowohl in Bereichen des Vergabe- und Vertragsrechts, als auch in den Bereichen der energierechtlichen- und steuerrechtlichen Rechtsmaterien
Energieliefer-Contracting ist eine innovative Energiedienstleistung, die mit umfassenden Lösungskonzepten die Energieeffizienz von Energieerzeugungsanlagen steigert. Der Gebäudeeigentümer überträgt hier Aufgaben rund um die Effizienzsteigerung seiner Energieversorgungsanlagen auf einen spezialisierten Dienstleister. Für einen diesem Modell zugrundeliegenden Vertrag bedarf es der Berücksichtigung vielfältiger und zahlreicher rechtlicher Rahmenbedingungen.
Maier Rechtsanwälte erarbeitet die beste Lösung für das individuelle Projekt seiner Mandanten – unter der Gewährleistung einer ganzheitlichen Betrachtung.
Mieterstrom ermöglicht die dezentrale Versorgung von Mietern mit Strom aus Solaranlagen, die auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Betreiber der Solaranlage einen Mieterstromzuschlag in Anspruch nehmen, soweit der Mieterstrom im selben Gebäude oder demselben Quartier verbraucht und nicht durch ein Netz geleitet wurde.
Ob Mieterstromlieferung durch den Anlagenbetreiber oder Lieferkettenmodell - Maier Rechtsanwälte eruiert mit seinen Mandanten das individuell passende Mieterstrommodell. Daran anschließend unterstützt Maier Rechtsanwälte seine Mandanten bei der Erstellung der erforderlichen Gestattungs- oder Stromlieferverträge.
Sofern man als Versorger Strom leisten will benötigt es vertraglicher Regelungen, die eine Abwicklung gegenüber Drittverbrauchern transparent und rechtskonform gestaltet. Gleiches gilt für die Weiterleitung von Strom an interne Verbraucher.
Maier Rechtsanwälte analysiert die vorhandenen Strukturen und Vorgänge, identifiziert Schwachstellen in relevanten Prozessen und erarbeitet dann mit dem Mandanten die beste Vorgehensweise für ein rechtssicheres Vertragskonstrukt.
Im Energierecht werden grundsätzlich vier Netzarten unterschieden. Die Einordnung ist dabei für jeden weiteren Aspekt der Energiewirtschaft relevant und führt zu einer unterschiedlichen Behandlung, aus der wiederum unterschiedlichste Pflichten aus dem Energiewirtschaftsgesetz resultieren.
Maier Rechtsanwälte analysiert mit seinen Mandanten die Gegebenheiten vor Ort und unterstützt bei der zutreffenden Einordnung des Standortnetzes.
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